Position 3206Andere Farbmittel; Zubereitungen im Sinne der Anmerkung|3|zu diesem Kapitel, ausgenommen solche der Position|3203, 3204|oder 3205; anorganische Erzeugnisse von der als Luminophore verwendeten Art, auch chemisch einheitlich
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 3206 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 32 („Gerb- und Farbstoffauszüge; Tannine und Ihre Derivate; Farbstoffe, Pigmente und Andere Farbmittel; Anstrichfarben und Lacke; Kitte; Tinten“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“). Als Position bündelt 3206 insgesamt 7 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 6,5 %.
Unterpositionen
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 320611 | mit einem Gehalt an Titandioxid von 80|GHT oder mehr, bezogen auf die Trockensubstanz |
| 320619 | andere |
| 320620 | Pigmente und Zubereitungen auf der Grundlage von Chromverbindungen |
| 320641 | Ultramarin und seine Zubereitungen |
| 320642 | Lithopone und andere Pigmente und Zubereitungen auf der Grundlage von Zinksulfid |
| 320649 | andere |
| 320650 | anorganische Erzeugnisse von der als Luminophore verwendeten Art |
Häufige Fragen zu 3206
3206 bezeichnet „Andere Farbmittel; Zubereitungen im Sinne der Anmerkung 3 zu diesem Kapitel, ausgenommen solche der Position 3203, 3204 oder 3205; anorganische Erzeugnisse von der als Luminophore verwendeten Art, auch chemisch einheitlich“ im Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
3206 umfasst 7 Untercodes, darunter „mit einem Gehalt an Titandioxid von 80 GHT oder mehr, bezogen auf die Trockensubstanz“, „andere“ und „Pigmente und Zubereitungen auf der Grundlage von Chromverbindungen“ u. a. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 6,5 %.
Die Einreihung 3206 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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