Zolltarifnummer 3207300090andere
Gültig seit 01.07.2006
Die Zolltarifnummer 3207300090 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 3207 („Zubereitete Pigmente, zubereitete Trübungsmittel und zubereitete Farben, Schmelzglasuren und andere verglasbare Massen, Engoben, flüssige Glanzmittel und ähnliche Zubereitungen von der in der Keramik-, Emaillier- oder Glasindustrie verwendeten Art; Glasfritte und anderes Glas in Form von Pulver, Granalien, Schuppen oder Flocken“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
Einfuhr (Import)
Für den Code 3207300090 gelten derzeit keine Einfuhrmaßnahmen.
Ausfuhr (Export)
Für den Code 3207300090 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Ähnliche Zolltarifnummern zu 3207300090
3207300090 steht in Unterposition 320730 „flüssige Glanzmittel und ähnliche Zubereitungen“. Auf derselben Ebene liegen 2 weitere Zolltarifnummern, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 3207300030 | Silberpaste mit einem Gehalt an: -Silber (CAS RN 7440-22-4) von 45 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 90 GHT und -einem Festanteil (einschließlich Silber) von 59 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 92 GHT -zur Verwendung als Leiter bei der Herstellung von Solarzellen |
| 3207300040 | Aluminiumpaste mit einem Gehalt an: -Aluminium (CAS RN 7429-90-5) von 72 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 82 GHT -mit einer Viskosität von 10 Pa.s oder mehr, jedoch nicht mehr als 100 Pa.s (Brookfield RVT, Spindel 14, 20 U/min, 25 °C ± 0,5 °C) -mit einer Aluminiumpartikelgröße von nicht mehr als 25 µm zur Verwendung bei der Herstellung von Solarzellen - |
Häufige Fragen zu 3207300090
3207300090 bezeichnet „andere“, eine Einreihung innerhalb der Position 3207 („Zubereitete Pigmente, zubereitete Trübungsmittel und zubereitete Farben, Schmelzglasuren und andere verglasbare Massen, Engoben, flüssige Glanzmittel und ähnliche Zubereitungen von der in der Keramik-, Emaillier- oder Glasindustrie verwendeten Art; Glasfritte und anderes Glas in Form von Pulver, Granalien, Schuppen oder Flocken“) im Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
Für 3207300090 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
3207300090 ist einer von 3 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 320730 („flüssige Glanzmittel und ähnliche Zubereitungen“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 3207300090 erfasst speziell „andere“.
Die Einreihung 3207300090 ist im TARIC seit dem 01.07.2006 gültig und aktuell in Kraft.
Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.