Unterposition 320740Glasfritte und anderes Glas in Form von Pulver, Granalien, Schuppen oder Flocken

Gültig seit 01.01.1972

Die Zolltarifnummer 320740 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 3207 („Zubereitete Pigmente, zubereitete Trübungsmittel und zubereitete Farben, Schmelzglasuren und andere verglasbare Massen, Engoben, flüssige Glanzmittel und ähnliche Zubereitungen von der in der Keramik-, Emaillier- oder Glasindustrie verwendeten Art; Glasfritte und anderes Glas in Form von Pulver, Granalien, Schuppen oder Flocken“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“). Als Unterposition bündelt 320740 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 3,7 %.

KN-Codes

CodeBeschreibung
32074040Glas in Form von Flocken mit einer Länge von 0,1|mm bis 3,5|mm und einer Dicke von 2|Mikrometer bis 5|Mikrometer; Glas in Form von Pulver oder Granalien, mit einem Gehalt an Siliciumdioxid von 99|GHT oder mehr
32074085anderes

Häufige Fragen zu 320740

Disclaimer

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