Zolltarifnummer 3208201010Copolymer aus N-Vinylcaprolactam, N-Vinyl-2-pyrrolidon und Dimethylaminoethylmethacrylat, gelöst in Ethanol, mit einem Anteil an diesem Copolymer von 34 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 40 GHT
Gültig seit 01.07.1996
Die Zolltarifnummer 3208201010 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 3208 („Anstrichfarben und Lacke auf der Grundlage von synthetischen Polymeren oder chemisch modifizierten natürlichen Polymeren, in einem nicht wässrigen Medium dispergiert oder gelöst; Lösungen im Sinne der Anmerkung 4 zu diesem Kapitel“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
Einfuhr (Import)
Autonome Zollaussetzungen
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| ERGA OMNES | 0% |
Ausfuhr (Export)
Für den Code 3208201010 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Ähnliche Zolltarifnummern zu 3208201010
3208201010 steht in KN-Code 32082010 „Lösungen im Sinne der Anmerkung 4 zu diesem Kapitel“. Auf derselben Ebene liegen 3 weitere Zolltarifnummern, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 3208201020 | Immersionsdeckschichten mit einem Gehalt von 0,5 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 15 GHT an Acrylat-Methacrylat-Alkensulfonat-Copolymeren mit fluorierten Seitenketten, in einer Lösung von n-Butanol und/oder 4-Methyl-2-pentanol und/oder Diisoamylether |
| 3208201050 | Copolymer aus Vinylcaprolactam und Vinylpyrrolidon (CAS RN 51987-20-3) in Form einer Lösung in 2-Butoxyethanol (CAS RN 111-76-2) mit einem Copolymergehalt von 45 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 58 GHT |
| 3208201090 | andere |
Häufige Fragen zu 3208201010
3208201010 bezeichnet „Copolymer aus N-Vinylcaprolactam, N-Vinyl-2-pyrrolidon und Dimethylaminoethylmethacrylat, gelöst in Ethanol, mit einem Anteil an diesem Copolymer von 34 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 40 GHT“, eine Einreihung innerhalb der Position 3208 („Anstrichfarben und Lacke auf der Grundlage von synthetischen Polymeren oder chemisch modifizierten natürlichen Polymeren, in einem nicht wässrigen Medium dispergiert oder gelöst; Lösungen im Sinne der Anmerkung 4 zu diesem Kapitel“) im Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
Als „Autonome Zollaussetzung“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2605/25.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation und Weißrußland.
Für 3208201010 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
3208201010 ist einer von 4 einreihungsfähigen Codes unterhalb der KN-Code 32082010 („Lösungen im Sinne der Anmerkung 4 zu diesem Kapitel“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 3208201010 erfasst speziell „Copolymer aus N-Vinylcaprolactam, N-Vinyl-2-pyrrolidon und Dimethylaminoethylmethacrylat, gelöst in Ethanol, mit einem Anteil an diesem Copolymer von 34 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 40 GHT“.
Die Einreihung 3208201010 ist im TARIC seit dem 01.07.1996 gültig und aktuell in Kraft.
Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
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