Zolltarifnummer 3208201050Copolymer aus Vinylcaprolactam und Vinylpyrrolidon (CAS RN 51987-20-3) in Form einer Lösung in 2-Butoxyethanol (CAS RN 111-76-2) mit einem Copolymergehalt von 45 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 58 GHT
Gültig seit 01.01.2023
Die Zolltarifnummer 3208201050 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 3208 („Anstrichfarben und Lacke auf der Grundlage von synthetischen Polymeren oder chemisch modifizierten natürlichen Polymeren, in einem nicht wässrigen Medium dispergiert oder gelöst; Lösungen im Sinne der Anmerkung 4 zu diesem Kapitel“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
Einfuhr (Import)
Autonome Zollaussetzungen
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| ERGA OMNES | 0% |
Ausfuhr (Export)
Für den Code 3208201050 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 3208201050
3208201050 bezeichnet „Copolymer aus Vinylcaprolactam und Vinylpyrrolidon (CAS RN 51987-20-3) in Form einer Lösung in 2-Butoxyethanol (CAS RN 111-76-2) mit einem Copolymergehalt von 45 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 58 GHT“, eine Einreihung innerhalb der Position 3208 („Anstrichfarben und Lacke auf der Grundlage von synthetischen Polymeren oder chemisch modifizierten natürlichen Polymeren, in einem nicht wässrigen Medium dispergiert oder gelöst; Lösungen im Sinne der Anmerkung 4 zu diesem Kapitel“) im Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
Als „Autonome Zollaussetzung“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2605/25.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation und Weißrußland.
Für 3208201050 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
3208201050 ist einer von 4 einreihungsfähigen Codes unterhalb der KN-Code 32082010 („Lösungen im Sinne der Anmerkung 4 zu diesem Kapitel“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 3208201050 erfasst speziell „Copolymer aus Vinylcaprolactam und Vinylpyrrolidon (CAS RN 51987-20-3) in Form einer Lösung in 2-Butoxyethanol (CAS RN 111-76-2) mit einem Copolymergehalt von 45 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 58 GHT“.
Die Einreihung 3208201050 ist im TARIC seit dem 01.01.2023 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.