Zolltarifnummer 3208901940Polymer aus Methylsiloxan, gelöst in einem Gemisch aus Aceton, Butanol, Ethanol und Isopropanol, mit einem Gehalt an Polymer aus Methylsiloxan von 5|GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 11|GHT
Gültig seit 01.01.2002
Die Zolltarifnummer 3208901940 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 3208 („Anstrichfarben und Lacke auf der Grundlage von synthetischen Polymeren oder chemisch modifizierten natürlichen Polymeren, in einem nicht wässrigen Medium dispergiert oder gelöst; Lösungen im Sinne der Anmerkung 4 zu diesem Kapitel“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
Einfuhr (Import)
Autonome Zollaussetzungen
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| ERGA OMNES | 0% |
Schiffe und Bohrplattformen
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| ERGA OMNES | 0% | |
| C990Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) | ||
Ausfuhr (Export)
Für den Code 3208901940 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 3208901940
3208901940 bezeichnet „Polymer aus Methylsiloxan, gelöst in einem Gemisch aus Aceton, Butanol, Ethanol und Isopropanol, mit einem Gehalt an Polymer aus Methylsiloxan von 5 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 11 GHT“, eine Einreihung innerhalb der Position 3208 („Anstrichfarben und Lacke auf der Grundlage von synthetischen Polymeren oder chemisch modifizierten natürlichen Polymeren, in einem nicht wässrigen Medium dispergiert oder gelöst; Lösungen im Sinne der Anmerkung 4 zu diesem Kapitel“) im Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
Als „Autonome Zollaussetzung“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Aussetzung für Schiffe/Bohrplattformen“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2605/25 und Regulation 2658/87.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 3208901940 Nachweise wie Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) erforderlich sein.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation und Weißrußland.
Für 3208901940 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
3208901940 ist einer von 10 einreihungsfähigen Codes unterhalb der KN-Code 32089019 („andere“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 3208901940 erfasst speziell „Polymer aus Methylsiloxan, gelöst in einem Gemisch aus Aceton, Butanol, Ethanol und Isopropanol, mit einem Gehalt an Polymer aus Methylsiloxan von 5 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 11 GHT“.
Die Einreihung 3208901940 ist im TARIC seit dem 01.01.2002 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.