Zolltarifnummer 3208901950Lösung mit einem Gehalt an: - γ-Butyrolacton von 63,5 (± 10) GHT (CAS RN 96-48-0), - aromatischem Polyhydroxyamidharz von 30 (± 10) GHT, - Naphthochinon-Esterderivat von 3,5 (± 1,5) GHT, - Arylkieselsäure von 1,5 (± 0,5) GHT, - [3-(Trimethoxysilyl)propyl]harnstoff (CAS RN 23843-64-3) von 1,5 (± 0,5) GHT
Gültig seit 01.07.2009
Die Zolltarifnummer 3208901950 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 3208 („Anstrichfarben und Lacke auf der Grundlage von synthetischen Polymeren oder chemisch modifizierten natürlichen Polymeren, in einem nicht wässrigen Medium dispergiert oder gelöst; Lösungen im Sinne der Anmerkung 4 zu diesem Kapitel“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
Einfuhr (Import)
Autonome Zollaussetzungen
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| ERGA OMNES | 0% |
Schiffe und Bohrplattformen
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| ERGA OMNES | 0% | |
| C990Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) | ||
Ausfuhr (Export)
Für den Code 3208901950 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 3208901950
3208901950 bezeichnet „Lösung mit einem Gehalt an: - γ-Butyrolacton von 63,5 (± 10) GHT (CAS RN 96-48-0), - aromatischem Polyhydroxyamidharz von 30 (± 10) GHT, - Naphthochinon-Esterderivat von 3,5 (± 1,5) GHT, - Arylkieselsäure von 1,5 (± 0,5) GHT, - [3-(Trimethoxysilyl)propyl]harnstoff (CAS RN 23843-64-3) von 1,5 (± 0,5) GHT“, eine Einreihung innerhalb der Position 3208 („Anstrichfarben und Lacke auf der Grundlage von synthetischen Polymeren oder chemisch modifizierten natürlichen Polymeren, in einem nicht wässrigen Medium dispergiert oder gelöst; Lösungen im Sinne der Anmerkung 4 zu diesem Kapitel“) im Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
Als „Autonome Zollaussetzung“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Aussetzung für Schiffe/Bohrplattformen“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2605/25 und Regulation 2658/87.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 3208901950 Nachweise wie Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) erforderlich sein.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation und Weißrußland.
Für 3208901950 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
3208901950 ist einer von 10 einreihungsfähigen Codes unterhalb der KN-Code 32089019 („andere“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 3208901950 erfasst speziell „Lösung mit einem Gehalt an: - γ-Butyrolacton von 63,5 (± 10) GHT (CAS RN 96-48-0), - aromatischem Polyhydroxyamidharz von 30 (± 10) GHT, - Naphthochinon-Esterderivat von 3,5 (± 1,5) GHT, - Arylkieselsäure von 1,5 (± 0,5) GHT, - [3-(Trimethoxysilyl)propyl]harnstoff (CAS RN 23843-64-3) von 1,5 (± 0,5) GHT“.
Die Einreihung 3208901950 ist im TARIC seit dem 01.07.2009 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.