Zolltarifnummer 3208901965Silikone mit einem Gehalt an Xylol von 50 GHT oder mehr und einem Gehalt an Silica von nicht mehr als 25 GHT von der zur Herstellung von chirurgischen Dauerimplantaten verwendeten Art
Gültig seit 01.01.2018
Die Zolltarifnummer 3208901965 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 3208 („Anstrichfarben und Lacke auf der Grundlage von synthetischen Polymeren oder chemisch modifizierten natürlichen Polymeren, in einem nicht wässrigen Medium dispergiert oder gelöst; Lösungen im Sinne der Anmerkung 4 zu diesem Kapitel“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
Einfuhr (Import)
Autonome Zollaussetzungen
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| ERGA OMNES | 0% |
Schiffe und Bohrplattformen
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| ERGA OMNES | 0% | |
| C990Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) | ||
Ausfuhr (Export)
Für den Code 3208901965 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Ähnliche Zolltarifnummern zu 3208901965
3208901965 steht in KN-Code 32089019 „andere“. Auf derselben Ebene liegen 9 weitere Zolltarifnummern, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 3208901913 | Gemisch, mit einem Gehalt von: - einem Copolymer aus Methylvinylether und Monobutylmaleat (CAS RN 25119-68-0) von 20 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 40 GHT, - einem Copolymer aus Methylvinylether und Monoethylmaleat (CAS RN 25087-06-3) von 7 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 20 GHT, - Ethanol (CAS RN 64-17-5) von 40 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 65 GHT, - 1-Butanol (CAS RN 71-36-3) von 1 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 7 GHT |
| 3208901915 | Chlorierte Polyolefine, in einer Lösung |
| 3208901940 | Polymer aus Methylsiloxan, gelöst in einem Gemisch aus Aceton, Butanol, Ethanol und Isopropanol, mit einem Gehalt an Polymer aus Methylsiloxan von 5 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 11 GHT |
| 3208901945 | Polymer bestehend aus einem Polykondensat aus Formaldehyd und Naphthalendiol, durch Reaktion mit einem Alkinhalid chemisch modifiziert, gelöst in Propylenglycolmethyletheracetat |
| 3208901947 | Lösung mit einem Gehalt an - 0,1 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 20 GHT Alkoxygruppen, welche Siloxanpolymer mit Alkyl- oder Arylsubstituenten enthalten - 75 GHT oder mehr organischem Lösungsmittel mit Propylenglycolethylether (CAS RN 1569-02-4) und/oder Propylenglycolmonomethyletheracetat (CAS RN 108-65-6) und/oder Propylenglycolpropylether (CAS RN 1569-01-3) |
| 3208901950 | Lösung mit einem Gehalt an: - γ-Butyrolacton von 63,5 (± 10) GHT (CAS RN 96-48-0), - aromatischem Polyhydroxyamidharz von 30 (± 10) GHT, - Naphthochinon-Esterderivat von 3,5 (± 1,5) GHT, - Arylkieselsäure von 1,5 (± 0,5) GHT, - [3-(Trimethoxysilyl)propyl]harnstoff (CAS RN 23843-64-3) von 1,5 (± 0,5) GHT |
| 3208901955 | Zubereitung mit einem Gehalt an einem Propylen-Maleinsäureanhydrid-Copolymer oder einer Mischung von Polypropylen und Propylen-Maleinsäureanhydrid-Copolymer oder einer Mischung von Polypropylen und Propylen-Isobuten-Maleinsäureanhydrid-Copolymer von 5 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 20 GHT, in einem organischen Lösemittel |
| 3208901960 | Copolymer von Hydroxystyrol mit einem oder mehreren der folgenden Bestandteile: - Styrol - Alkoxystyrol - Alkylacrylate in Ethyllactat gelöst |
| 3208901990 | andere |
Häufige Fragen zu 3208901965
3208901965 bezeichnet „Silikone mit einem Gehalt an Xylol von 50 GHT oder mehr und einem Gehalt an Silica von nicht mehr als 25 GHT von der zur Herstellung von chirurgischen Dauerimplantaten verwendeten Art“, eine Einreihung innerhalb der Position 3208 („Anstrichfarben und Lacke auf der Grundlage von synthetischen Polymeren oder chemisch modifizierten natürlichen Polymeren, in einem nicht wässrigen Medium dispergiert oder gelöst; Lösungen im Sinne der Anmerkung 4 zu diesem Kapitel“) im Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
Als „Autonome Zollaussetzung“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Aussetzung für Schiffe/Bohrplattformen“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2605/25 und Regulation 2658/87.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 3208901965 Nachweise wie Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) erforderlich sein.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation und Weißrußland.
Für 3208901965 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
3208901965 ist einer von 10 einreihungsfähigen Codes unterhalb der KN-Code 32089019 („andere“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 3208901965 erfasst speziell „Silikone mit einem Gehalt an Xylol von 50 GHT oder mehr und einem Gehalt an Silica von nicht mehr als 25 GHT von der zur Herstellung von chirurgischen Dauerimplantaten verwendeten Art“.
Die Einreihung 3208901965 ist im TARIC seit dem 01.01.2018 gültig und aktuell in Kraft.
Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.