Position 3213Farben für Kunstmaler, für den Unterricht, für die Plakatmalerei, für Farbtönungen, zur Unterhaltung und ähnliche Farben, in Täfelchen, Tuben, Töpfchen, Fläschchen, Näpfchen oder ähnlichen Aufmachungen
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 3213 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 32 („Gerb- und Farbstoffauszüge; Tannine und Ihre Derivate; Farbstoffe, Pigmente und Andere Farbmittel; Anstrichfarben und Lacke; Kitte; Tinten“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“). Als Position bündelt 3213 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 3213
3213 bezeichnet „Farben für Kunstmaler, für den Unterricht, für die Plakatmalerei, für Farbtönungen, zur Unterhaltung und ähnliche Farben, in Täfelchen, Tuben, Töpfchen, Fläschchen, Näpfchen oder ähnlichen Aufmachungen“ im Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
3213 umfasst 2 Untercodes, darunter „Farben in Zusammenstellungen“ und „andere“.
Die Einreihung 3213 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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