Zolltarifnummer 3215907030Tinte, in Einwegpatronen abgefüllt, mit einem Gehalt von: -|1|GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 10|GHT an amorphem Siliciumdioxid oder -|3,8|GHT oder mehr an Farbstoff C.I. Solvent Black 7|in organischen Lösungsmitteln, zur Verwendung beim Markieren von integrierten Schaltkreisen
Gültig seit 01.01.2017
Die Zolltarifnummer 3215907030 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 3215 („Druckfarben, Tinte und Tusche zum Schreiben oder Zeichnen und andere Tinten und Tuschen, auch konzentriert oder in fester Form“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
Einfuhr (Import)
Aussetzung + End-Use
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| ERGA OMNES | 0% | |
| N990EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) | ||
Ausfuhr (Export)
Für den Code 3215907030 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 3215907030
3215907030 bezeichnet „Tinte, in Einwegpatronen abgefüllt, mit einem Gehalt von: - 1 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 10 GHT an amorphem Siliciumdioxid oder - 3,8 GHT oder mehr an Farbstoff C.I. Solvent Black 7 in organischen Lösungsmitteln, zur Verwendung beim Markieren von integrierten Schaltkreisen“, eine Einreihung innerhalb der Position 3215 („Druckfarben, Tinte und Tusche zum Schreiben oder Zeichnen und andere Tinten und Tuschen, auch konzentriert oder in fester Form“) im Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
Als „Autonomous suspension under end-use“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2605/25.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 3215907030 Nachweise wie EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) erforderlich sein.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation und Weißrußland.
Für 3215907030 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
3215907030 ist einer von 3 einreihungsfähigen Codes unterhalb der KN-Code 32159070 („andere“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der Beschaffenheit und der Zweckbestimmung der Ware; 3215907030 erfasst speziell „Tinte, in Einwegpatronen abgefüllt, mit einem Gehalt von: - 1 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 10 GHT an amorphem Siliciumdioxid oder - 3,8 GHT oder mehr an Farbstoff C.I. Solvent Black 7 in organischen Lösungsmitteln, zur Verwendung beim Markieren von integrierten Schaltkreisen“.
Die Einreihung 3215907030 ist im TARIC seit dem 01.01.2017 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.