Unterposition 330210von der in der Lebensmittel- oder Getränkeindustrie verwendeten Art
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 330210 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 3302 („Mischungen von Riechstoffen und Mischungen (einschließlich alkoholische Lösungen) auf der Grundlage eines oder mehrerer dieser Stoffe, von der als Rohstoffe für die Industrie verwendeten Art; andere Zubereitungen auf der Grundlage von Riechstoffen von der zum Herstellen von Getränken verwendeten Art“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“). Als Unterposition bündelt 330210 insgesamt 5 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 17,3 %.
KN-Codes
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 33021010 | mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 0,5|%|vol |
| 33021021 | kein Milchfett und keine Saccharose, Isoglucose, Stärke oder Glucose enthaltend, oder weniger als 1,5|GHT Milchfett, 5|GHT Saccharose oder Isoglucose, 5|GHT Glucose oder Stärke enthaltend |
| 33021029 | andere |
| 33021040 | andere |
| 33021090 | von der in der Lebensmittelindustrie verwendeten Art |
Häufige Fragen zu 330210
330210 bezeichnet „von der in der Lebensmittel- oder Getränkeindustrie verwendeten Art“, eine Einreihung innerhalb der Position 3302 („Mischungen von Riechstoffen und Mischungen (einschließlich alkoholische Lösungen) auf der Grundlage eines oder mehrerer dieser Stoffe, von der als Rohstoffe für die Industrie verwendeten Art; andere Zubereitungen auf der Grundlage von Riechstoffen von der zum Herstellen von Getränken verwendeten Art“) im Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
330210 umfasst 5 Untercodes, darunter „mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 0,5 % vol“, „kein Milchfett und keine Saccharose, Isoglucose, Stärke oder Glucose enthaltend, oder weniger als 1,5 GHT Milchfett, 5 GHT Saccharose oder Isoglucose, 5 GHT Glucose oder Stärke enthaltend“ und „andere“ u. a. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 17,3 %.
Die Einreihung 330210 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
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