Position 3401Seifen; organische grenzflächenaktive Erzeugnisse und Zubereitungen, als Seife verwendbar, in Form von Tafeln, Riegeln, geformten Stücken oder Figuren, auch ohne Gehalt an Seife; organische grenzflächenaktive Erzeugnisse und Zubereitungen zum Waschen der Haut, in Form einer Flüssigkeit oder Creme, in Aufmachungen für den Einzelverkauf, auch ohne Gehalt an Seife; Papier, Watte, Filz und Vliesstoffe, mit Seife oder Reinigungsmitteln getränkt, bestrichen oder überzogen
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 3401 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 34 („Seifen, Organische Grenzflächenaktive Stoffe, Zubereitete Waschmittel, Zubereitete Schmiermittel, Künstliche Wachse, Zubereitete Wachse, Schuhcreme, Scheuerpulver und Dergleichen, Kerzen und Ähnliche Erzeugnisse, Modelliermassen, "dentalwachs" und Zubereitungen für Zahnärztliche Zwecke auf der Grundlage von Gips“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“). Als Position bündelt 3401 insgesamt 4 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 4 %.
Unterpositionen
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 340111 | zur Körperpflege (einschließlich solcher zu medizinischen Zwecken) |
| 340119 | andere |
| 340120 | Seifen in anderen Formen |
| 340130 | organische grenzflächenaktive Erzeugnisse und Zubereitungen zum Waschen der Haut, in Form einer Flüssigkeit oder Creme, in Aufmachungen für den Einzelverkauf, auch ohne Gehalt an Seife |
Häufige Fragen zu 3401
3401 bezeichnet „Seifen; organische grenzflächenaktive Erzeugnisse und Zubereitungen, als Seife verwendbar, in Form von Tafeln, Riegeln, geformten Stücken oder Figuren, auch ohne Gehalt an Seife; organische grenzflächenaktive Erzeugnisse und Zubereitungen zum Waschen der Haut, in Form einer Flüssigkeit oder Creme, in Aufmachungen für den Einzelverkauf, auch ohne Gehalt an Seife; Papier, Watte, Filz und Vliesstoffe, mit Seife oder Reinigungsmitteln getränkt, bestrichen oder überzogen“ im Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
3401 umfasst 4 Untercodes, darunter „zur Körperpflege (einschließlich solcher zu medizinischen Zwecken)“, „andere“ und „Seifen in anderen Formen“ u. a. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 4 %.
Die Einreihung 3401 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.