Position 3403Zubereitete Schmiermittel (einschließlich Schneidöle, Zubereitungen zum Lösen von Schrauben oder Bolzen, zubereitete Rostschutzmittel oder Korrosionsschutzmittel und zubereitete Form- und Trennöle, auf der Grundlage von Schmierstoffen) und Zubereitungen nach Art der Schmälzmittel für Spinnstoffe oder der Mittel zum Ölen oder Fetten von Leder, Pelzfellen oder anderen Stoffen, ausgenommen solche, die als Grundbestandteil 70|GHT oder mehr an Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien enthalten
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 3403 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 34 („Seifen, Organische Grenzflächenaktive Stoffe, Zubereitete Waschmittel, Zubereitete Schmiermittel, Künstliche Wachse, Zubereitete Wachse, Schuhcreme, Scheuerpulver und Dergleichen, Kerzen und Ähnliche Erzeugnisse, Modelliermassen, "dentalwachs" und Zubereitungen für Zahnärztliche Zwecke auf der Grundlage von Gips“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“). Als Position bündelt 3403 insgesamt 4 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 4,6 % und 6,5 %.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 3403
3403 bezeichnet „Zubereitete Schmiermittel (einschließlich Schneidöle, Zubereitungen zum Lösen von Schrauben oder Bolzen, zubereitete Rostschutzmittel oder Korrosionsschutzmittel und zubereitete Form- und Trennöle, auf der Grundlage von Schmierstoffen) und Zubereitungen nach Art der Schmälzmittel für Spinnstoffe oder der Mittel zum Ölen oder Fetten von Leder, Pelzfellen oder anderen Stoffen, ausgenommen solche, die als Grundbestandteil 70 GHT oder mehr an Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien enthalten“ im Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
3403 umfasst 4 Untercodes, darunter „Zubereitungen zum Behandeln von Spinnstoffen, Leder, Pelzfellen oder anderen Stoffen“, „andere“ und „Zubereitungen zum Behandeln von Spinnstoffen, Leder, Pelzfellen oder anderen Stoffen“ u. a. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 4,6 % und 6,5 %.
Die Einreihung 3403 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
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