Position 3406Kerzen (Lichte) aller Art und dergleichen

Gültig seit 01.01.1972

Die Zolltarifnummer 3406 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 34 („Seifen, Organische Grenzflächenaktive Stoffe, Zubereitete Waschmittel, Zubereitete Schmiermittel, Künstliche Wachse, Zubereitete Wachse, Schuhcreme, Scheuerpulver und Dergleichen, Kerzen und Ähnliche Erzeugnisse, Modelliermassen, "dentalwachs" und Zubereitungen für Zahnärztliche Zwecke auf der Grundlage von Gips“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 0%.

Einfuhr (Import)

Drittlandzoll (MFN)

0%

Ergänzende Maßeinheit

Sonderzölle

MaßnahmeHerkunftZollsatz

Häufige Fragen zu 3406

Disclaimer

Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.

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