Position 3407Modelliermassen, auch zur Unterhaltung für Kinder; zubereitetes "Dentalwachs" oder "Zahnabdruckmassen" in Zusammenstellungen, in Packungen für den Einzelverkauf oder in Tafeln, Hufeisenform, Stäben oder ähnlichen Formen; andere Zubereitungen für zahnärztliche Zwecke auf der Grundlage von Gips

Gültig seit 01.01.1972

Einordnung im Zolltarif
Position 3407
Modelliermassen, auch zur Unterhaltung für Kinder; zubereitetes "Dentalwachs" oder "Zahnabdruckmassen" in Zusammenstellungen, in Packungen für den Einzelverkauf oder in Tafeln, Hufeisenform, Stäben oder ähnlichen Formen; andere Zubereitungen für zahnärztliche Zwecke auf der Grundlage von Gips

Die Zolltarifnummer 3407 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 34 („Seifen, Organische Grenzflächenaktive Stoffe, Zubereitete Waschmittel, Zubereitete Schmiermittel, Künstliche Wachse, Zubereitete Wachse, Schuhcreme, Scheuerpulver und Dergleichen, Kerzen und Ähnliche Erzeugnisse, Modelliermassen, "dentalwachs" und Zubereitungen für Zahnärztliche Zwecke auf der Grundlage von Gips“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 0%.

Einfuhr (Import)

Drittlandzoll (MFN)

0%

Ergänzende Maßeinheit

Häufige Fragen zu 3407

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