Position 3407Modelliermassen, auch zur Unterhaltung für Kinder; zubereitetes "Dentalwachs" oder "Zahnabdruckmassen" in Zusammenstellungen, in Packungen für den Einzelverkauf oder in Tafeln, Hufeisenform, Stäben oder ähnlichen Formen; andere Zubereitungen für zahnärztliche Zwecke auf der Grundlage von Gips
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 3407 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 34 („Seifen, Organische Grenzflächenaktive Stoffe, Zubereitete Waschmittel, Zubereitete Schmiermittel, Künstliche Wachse, Zubereitete Wachse, Schuhcreme, Scheuerpulver und Dergleichen, Kerzen und Ähnliche Erzeugnisse, Modelliermassen, "dentalwachs" und Zubereitungen für Zahnärztliche Zwecke auf der Grundlage von Gips“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 0%.
Einfuhr (Import)
Ausfuhr (Export)
Für den Code 3407 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 3407
3407 bezeichnet „Modelliermassen, auch zur Unterhaltung für Kinder; zubereitetes "Dentalwachs" oder "Zahnabdruckmassen" in Zusammenstellungen, in Packungen für den Einzelverkauf oder in Tafeln, Hufeisenform, Stäben oder ähnlichen Formen; andere Zubereitungen für zahnärztliche Zwecke auf der Grundlage von Gips“ im Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2261/98.
Für 3407 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
3407 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Kapitel 34 („Seifen, Organische Grenzflächenaktive Stoffe, Zubereitete Waschmittel, Zubereitete Schmiermittel, Künstliche Wachse, Zubereitete Wachse, Schuhcreme, Scheuerpulver und Dergleichen, Kerzen und Ähnliche Erzeugnisse, Modelliermassen, "dentalwachs" und Zubereitungen für Zahnärztliche Zwecke auf der Grundlage von Gips“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 3407 erfasst speziell „Modelliermassen, auch zur Unterhaltung für Kinder; zubereitetes "Dentalwachs" oder "Zahnabdruckmassen" in Zusammenstellungen, in Packungen für den Einzelverkauf oder in Tafeln, Hufeisenform, Stäben oder ähnlichen Formen; andere Zubereitungen für zahnärztliche Zwecke auf der Grundlage von Gips“.
Die Einreihung 3407 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.