Unterposition 380110künstlicher Grafit
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 380110 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 3801 („Künstlicher Grafit; kolloider oder halbkolloider Grafit; Zubereitungen auf der Grundlage von Grafit oder anderem Kohlenstoff, in Form von Pasten, Blöcken, Platten oder anderen Halbfertigerzeugnissen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“). Als Unterposition bündelt 380110 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern.
KN-Codes
Häufige Fragen zu 380110
380110 bezeichnet „künstlicher Grafit“, eine Einreihung innerhalb der Position 3801 („Künstlicher Grafit; kolloider oder halbkolloider Grafit; Zubereitungen auf der Grundlage von Grafit oder anderem Kohlenstoff, in Form von Pasten, Blöcken, Platten oder anderen Halbfertigerzeugnissen“) im Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
380110 umfasst 2 Untercodes, darunter „Pulver mit einem Aschegehalt von nicht mehr als 0,05 GHT“ und „andere“.
Die Einreihung 380110 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
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