Unterposition 380120kolloider und halbkolloider Grafit
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 380120 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 3801 („Künstlicher Grafit; kolloider oder halbkolloider Grafit; Zubereitungen auf der Grundlage von Grafit oder anderem Kohlenstoff, in Form von Pasten, Blöcken, Platten oder anderen Halbfertigerzeugnissen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“). Als Unterposition bündelt 380120 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 4,1 % und 6,5 %.
KN-Codes
Häufige Fragen zu 380120
380120 bezeichnet „kolloider und halbkolloider Grafit“, eine Einreihung innerhalb der Position 3801 („Künstlicher Grafit; kolloider oder halbkolloider Grafit; Zubereitungen auf der Grundlage von Grafit oder anderem Kohlenstoff, in Form von Pasten, Blöcken, Platten oder anderen Halbfertigerzeugnissen“) im Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
380120 umfasst 2 Untercodes, darunter „kolloider Grafit in öliger Suspension; halbkolloider Grafit“ und „anderer“. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 4,1 % und 6,5 %.
Die Einreihung 380120 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.