Unterposition 380130kohlenstoffhaltige Pasten für Elektroden und ähnliche Pasten für die Innenauskleidung von Öfen

Gültig seit 01.01.1972

Die Zolltarifnummer 380130 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 3801 („Künstlicher Grafit; kolloider oder halbkolloider Grafit; Zubereitungen auf der Grundlage von Grafit oder anderem Kohlenstoff, in Form von Pasten, Blöcken, Platten oder anderen Halbfertigerzeugnissen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 5,3%.

Einfuhr (Import)

Drittlandzoll (MFN)

5,3%

Ergänzende Maßeinheit

–

Einfuhrkontrollen

  • Einfuhrkontrolle – Feuerwaffen

    Herkunft: Iran (Islamische Republik)

    Wenn die angemeldeten Güter in der mit der Maßnahme zusammenhängenden Fußnote „MG“ beschrieben sind, ist für die Einfuhr, den Erwerb oder die Beförderung der in Anhang II (Verordnung (EU) Nr. 267/2012 des Rates) aufgeführten Güter und Technologien – mit oder ohne Ursprung in Iran – aus Iran eine vorherige Einfuhrgenehmigung vorzulegen

    ANHANG II - Liste der sonstigen Güter und Technologien, einschließlich Software, gemäß Artikel 3a

Ähnliche Unterpositionen zu 380130

380130 steht in Position 3801 „Künstlicher Grafit; kolloider oder halbkolloider Grafit; Zubereitungen auf der Grundlage von Grafit oder anderem Kohlenstoff, in Form von Pasten, Blöcken, Platten oder anderen Halbfertigerzeugnissen“. Auf derselben Ebene liegen 3 weitere Unterpositionen, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:

CodeBeschreibung
380110künstlicher Grafit
380120kolloider und halbkolloider Grafit
380190andere

Häufige Fragen zu 380130

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission

Disclaimer

Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.

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