Position 3807Holzteere; Holzteeröle; Holzkreosot; Holzgeist; pflanzliches Pech; Brauerpech und ähnliche Zubereitungen auf der Grundlage von Kolofonium, Harzsäuren oder pflanzlichem Pech
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 3807 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 38 („Verschiedene Erzeugnisse der Chemischen Industrie“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“). Als Position bündelt 3807 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 2,1 % und 4,6 %.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 3807
3807 bezeichnet „Holzteere; Holzteeröle; Holzkreosot; Holzgeist; pflanzliches Pech; Brauerpech und ähnliche Zubereitungen auf der Grundlage von Kolofonium, Harzsäuren oder pflanzlichem Pech“ im Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
3807 umfasst 2 Untercodes, darunter „Holzteere“ und „andere“. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 2,1 % und 4,6 %.
Die Einreihung 3807 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
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