Zolltarifnummer 3809910090andere
Gültig seit 01.07.2025
Die Zolltarifnummer 3809910090 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 3809 („Appretur- oder Endausrüstungsmittel, Beschleuniger zum Färben oder Fixieren von Farbstoffen und andere Erzeugnisse und Zubereitungen (z. B. zubereitete Schlichtemittel und Zubereitungen zum Beizen), von der in der Textilindustrie, Papierindustrie, Lederindustrie oder ähnlichen Industrien verwendeten Art, anderweit weder genannt noch inbegriffen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
Einfuhr (Import)
Für den Code 3809910090 gelten derzeit keine Einfuhrmaßnahmen.
Ausfuhr (Export)
Für den Code 3809910090 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 3809910090
3809910090 bezeichnet „andere“, eine Einreihung innerhalb der Position 3809 („Appretur- oder Endausrüstungsmittel, Beschleuniger zum Färben oder Fixieren von Farbstoffen und andere Erzeugnisse und Zubereitungen (z. B. zubereitete Schlichtemittel und Zubereitungen zum Beizen), von der in der Textilindustrie, Papierindustrie, Lederindustrie oder ähnlichen Industrien verwendeten Art, anderweit weder genannt noch inbegriffen“) im Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
Für 3809910090 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
3809910090 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 380991 („von der in der Textilindustrie oder in ähnlichen Industrien verwendeten Art“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 3809910090 erfasst speziell „andere“.
Die Einreihung 3809910090 ist im TARIC seit dem 01.07.2025 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.