KN-Code 38111110auf der Grundlage von Tetraethylblei (Ethylfluid)
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 38111110 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 3811 („Zubereitete Antiklopfmittel, Antioxidantien, Antigums, Viskositätsverbesserer, Antikorrosivadditive und andere zubereitete Additive für Mineralöle (einschließlich Kraftstoffe) oder für andere, zu denselben Zwecken wie Mineralöle verwendete Flüssigkeiten“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 6,5%.
Einfuhr (Import)
Ausfuhr (Export)
Für den Code 38111110 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 38111110
38111110 bezeichnet „auf der Grundlage von Tetraethylblei (Ethylfluid)“, eine Einreihung innerhalb der Position 3811 („Zubereitete Antiklopfmittel, Antioxidantien, Antigums, Viskositätsverbesserer, Antikorrosivadditive und andere zubereitete Additive für Mineralöle (einschließlich Kraftstoffe) oder für andere, zu denselben Zwecken wie Mineralöle verwendete Flüssigkeiten“) im Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 3115/94.
Für 38111110 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
38111110 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 381111 („auf der Grundlage von Bleiverbindungen“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 38111110 erfasst speziell „auf der Grundlage von Tetraethylblei (Ethylfluid)“.
Die Einreihung 38111110 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.