Zolltarifnummer 3811190010Lösung von mehr als 61|GHT, jedoch nicht mehr als 63|GHT Tricarbonylmethylcyclopentadienylmangan in einem aromatischen Kohlenwasserstofflösemittel, mit einem Gehalt von nicht mehr als: -|4,9|GHT 1,2,4-Trimethyl-benzol, -|4,9|GHT Naphthalin und -|0,5|GHT 1,3,5-Trimethyl-benzol
Gültig seit 01.07.2009
Die Zolltarifnummer 3811190010 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 3811 („Zubereitete Antiklopfmittel, Antioxidantien, Antigums, Viskositätsverbesserer, Antikorrosivadditive und andere zubereitete Additive für Mineralöle (einschließlich Kraftstoffe) oder für andere, zu denselben Zwecken wie Mineralöle verwendete Flüssigkeiten“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
Einfuhr (Import)
Autonome Zollaussetzungen
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| ERGA OMNES | 0% |
Ausfuhr (Export)
Für den Code 3811190010 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 3811190010
3811190010 bezeichnet „Lösung von mehr als 61 GHT, jedoch nicht mehr als 63 GHT Tricarbonylmethylcyclopentadienylmangan in einem aromatischen Kohlenwasserstofflösemittel, mit einem Gehalt von nicht mehr als: - 4,9 GHT 1,2,4-Trimethyl-benzol, - 4,9 GHT Naphthalin und - 0,5 GHT 1,3,5-Trimethyl-benzol“, eine Einreihung innerhalb der Position 3811 („Zubereitete Antiklopfmittel, Antioxidantien, Antigums, Viskositätsverbesserer, Antikorrosivadditive und andere zubereitete Additive für Mineralöle (einschließlich Kraftstoffe) oder für andere, zu denselben Zwecken wie Mineralöle verwendete Flüssigkeiten“) im Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
Als „Autonome Zollaussetzung“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2605/25.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation und Weißrußland.
Für 3811190010 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
3811190010 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 381119 („andere“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 3811190010 erfasst speziell „Lösung von mehr als 61 GHT, jedoch nicht mehr als 63 GHT Tricarbonylmethylcyclopentadienylmangan in einem aromatischen Kohlenwasserstofflösemittel, mit einem Gehalt von nicht mehr als: - 4,9 GHT 1,2,4-Trimethyl-benzol, - 4,9 GHT Naphthalin und - 0,5 GHT 1,3,5-Trimethyl-benzol“.
Die Einreihung 3811190010 ist im TARIC seit dem 01.07.2009 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.