Position 3815Reaktionsauslöser, Reaktionsbeschleuniger und katalytische Zubereitungen, anderweit weder genannt noch inbegriffen
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 3815 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 38 („Verschiedene Erzeugnisse der Chemischen Industrie“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“). Als Position bündelt 3815 insgesamt 4 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 6,5 %.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 3815
3815 bezeichnet „Reaktionsauslöser, Reaktionsbeschleuniger und katalytische Zubereitungen, anderweit weder genannt noch inbegriffen“ im Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
3815 umfasst 4 Untercodes, darunter „mit Nickel oder einer Nickelverbindung als aktiver Substanz“, „mit Edelmetall oder einer Edelmetallverbindung als aktiver Substanz“ und „andere“ u. a. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 6,5 %.
Die Einreihung 3815 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
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