Unterposition 381512mit Edelmetall oder einer Edelmetallverbindung als aktiver Substanz

Gültig seit 01.01.1972

Die Zolltarifnummer 381512 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 3815 („Reaktionsauslöser, Reaktionsbeschleuniger und katalytische Zubereitungen, anderweit weder genannt noch inbegriffen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“). Als Unterposition bündelt 381512 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern.

KN-Codes

CodeBeschreibung
3815120010Katalysator in Form von Körnern oder Ringen mit einem Durchmesser von 3 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 10 mm, auf Aluminiumoxid fixiert, mit einem Gehalt an Silber von 8 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 40 GHT
3815120090andere

Ähnliche Unterpositionen zu 381512

381512 steht in Position 3815 „Reaktionsauslöser, Reaktionsbeschleuniger und katalytische Zubereitungen, anderweit weder genannt noch inbegriffen“. Auf derselben Ebene liegen 3 weitere Unterpositionen, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:

CodeBeschreibung
381511mit Nickel oder einer Nickelverbindung als aktiver Substanz
381519andere
381590andere

Häufige Fragen zu 381512

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission

Disclaimer

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