Position 3817Alkylbenzol-Gemische und Alkylnaphthalin-Gemische, ausgenommen Waren der Position|2707|oder 2902
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 3817 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 38 („Verschiedene Erzeugnisse der Chemischen Industrie“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“). Als Position bündelt 3817 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 3817
3817 bezeichnet „Alkylbenzol-Gemische und Alkylnaphthalin-Gemische, ausgenommen Waren der Position 2707 oder 2902“ im Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
3817 umfasst 2 Untercodes, darunter „lineares Alkylbenzol“ und „andere“.
Die Einreihung 3817 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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