Position 3818Chemische Elemente, zur Verwendung in der Elektronik dotiert, in Scheiben, Plättchen oder ähnlichen Formen; chemische Verbindungen, zur Verwendung in der Elektronik dotiert
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 3818 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 38 („Verschiedene Erzeugnisse der Chemischen Industrie“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“). Als Position bündelt 3818 insgesamt 3 untergeordnete Zolltarifnummern.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 3818
3818 bezeichnet „Chemische Elemente, zur Verwendung in der Elektronik dotiert, in Scheiben, Plättchen oder ähnlichen Formen; chemische Verbindungen, zur Verwendung in der Elektronik dotiert“ im Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
3818 umfasst 3 Untercodes, darunter „Plättchen mit einer Dicke von 200 Mikrometern oder weniger, rechteckig, auch mit geschnittenen oder abgerundeten Ecken (sogenannte Photovoltaik-Wafer)“, „andere“ und „andere“.
Die Einreihung 3818 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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