Zolltarifnummer 3823120070Fettsäuren mit einer Länge der Kohlenstoffkette von C6, C8, C10, C12, C14, C16 oder C18, mit einer Jodzahl unter 105 g/100 g und einem Spaltungsgrad von mindestens 97%, einschließlich einzelner Fettsäuren (Reindestillate, auch als „pure cut“ bezeichnet) und Mischungen mit einer Kombination aus zwei oder mehreren Längen der Kohlenstoffkette
Gültig seit 13.05.2022
Die Zolltarifnummer 3823120070 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 3823 („Technische einbasische Fettsäuren; saure Öle aus der Raffination; technische Fettalkohole“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“). Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| Europäischer Wirtschaftsraum | 0% | |
| Y021Antrag auf EWR-Präferenzbehandlung | ||
Sonderzölle
| Maßnahme | Herkunft | Zollsatz |
|---|---|---|
Ausfuhr (Export)
Für den Code 3823120070 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 3823120070
3823120070 bezeichnet „Fettsäuren mit einer Länge der Kohlenstoffkette von C6, C8, C10, C12, C14, C16 oder C18, mit einer Jodzahl unter 105 g/100 g und einem Spaltungsgrad von mindestens 97%, einschließlich einzelner Fettsäuren (Reindestillate, auch als „pure cut“ bezeichnet) und Mischungen mit einer Kombination aus zwei oder mehreren Längen der Kohlenstoffkette“, eine Einreihung innerhalb der Position 3823 („Technische einbasische Fettsäuren; saure Öle aus der Raffination; technische Fettalkohole“) im Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
Als „Präferenzzoll“ ist eine Maßnahme für Europäischer Wirtschaftsraum hinterlegt. Als „Endgültiger Anti-Dumping-Zoll“ ist eine Maßnahme für Indonesien hinterlegt. Als „Anti-Dumping/Ausgleichszoll — Statistik“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Anti-Dumping/Ausgleichszoll — Kontrolle“ ist eine Maßnahme für Türkei hinterlegt. Rechtsgrundlage: Accession act 0001/95, Regulation 0111/23, Regulation 1036/16 u. a.
Für Waren mit Ursprung Europäischer Wirtschaftsraum sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt — teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 3823120070 Nachweise wie Antrag auf EWR-Präferenzbehandlung erforderlich sein.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Indonesien.
Für 3823120070 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
3823120070 ist einer von 4 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 382312 („Ölsäure“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 3823120070 erfasst speziell „Fettsäuren mit einer Länge der Kohlenstoffkette von C6, C8, C10, C12, C14, C16 oder C18, mit einer Jodzahl unter 105 g/100 g und einem Spaltungsgrad von mindestens 97%, einschließlich einzelner Fettsäuren (Reindestillate, auch als „pure cut“ bezeichnet) und Mischungen mit einer Kombination aus zwei oder mehreren Längen der Kohlenstoffkette“.
Die Einreihung 3823120070 ist im TARIC seit dem 13.05.2022 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.