Position 3825Rückstände der chemischen Industrie oder verwandter Industrien, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Siedlungsabfälle; Klärschlamm; andere in Anmerkung|6|zu diesem Kapitel genannte Abfälle
Gültig seit 01.01.2002
Die Zolltarifnummer 3825 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 38 („Verschiedene Erzeugnisse der Chemischen Industrie“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“). Als Position bündelt 3825 insgesamt 9 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 5 % und 6,5 %.
Unterpositionen
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 382510 | Siedlungsabfälle |
| 382520 | Klärschlamm |
| 382530 | klinische Abfälle |
| 382541 | halogeniert |
| 382549 | andere |
| 382550 | Abfälle von flüssigen Abbeizmitteln für Metalle, Hydraulikflüssigkeiten, Bremsflüssigkeiten und Gefrierschutzflüssigkeiten |
| 382561 | überwiegend organische Bestandteile enthaltend |
| 382569 | andere |
| 382590 | andere |
Häufige Fragen zu 3825
3825 bezeichnet „Rückstände der chemischen Industrie oder verwandter Industrien, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Siedlungsabfälle; Klärschlamm; andere in Anmerkung 6 zu diesem Kapitel genannte Abfälle“ im Abschnitt VI („Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien“).
3825 umfasst 9 Untercodes, darunter „Siedlungsabfälle“, „Klärschlamm“ und „klinische Abfälle“ u. a. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 5 % und 6,5 %.
Die Einreihung 3825 ist im TARIC seit dem 01.01.2002 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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