Zolltarifnummer 3901101050Copolymer aus Ethylen und 1-Buten (CAS RN 25087-34-7) mit -einer Dichte (ASTM D 1505) von 0,924 g/cm³ oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,928 g/cm³, -einer Schmelzflussrate (190 °C/2,16 kg) von 48 g/10 min oder mehr, jedoch nicht mehr als 52 g/10 min und -einer Spitzenschmelztemperatur von 120 °C oder mehr, jedoch nicht mehr als 124 °C
Gültig seit 01.01.2023
Die Zolltarifnummer 3901101050 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 3901 („Polymere des Ethylens, in Primärformen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“).
Einfuhr (Import)
Autonome Zollaussetzungen
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| ERGA OMNES | 0% |
Ausfuhr (Export)
Für den Code 3901101050 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 3901101050
3901101050 bezeichnet „Copolymer aus Ethylen und 1-Buten (CAS RN 25087-34-7) mit -einer Dichte (ASTM D 1505) von 0,924 g/cm³ oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,928 g/cm³, -einer Schmelzflussrate (190 °C/2,16 kg) von 48 g/10 min oder mehr, jedoch nicht mehr als 52 g/10 min und -einer Spitzenschmelztemperatur von 120 °C oder mehr, jedoch nicht mehr als 124 °C“, eine Einreihung innerhalb der Position 3901 („Polymere des Ethylens, in Primärformen“) im Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“).
Als „Autonome Zollaussetzung“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2605/25.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation und Weißrußland.
Für 3901101050 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
3901101050 ist einer von 4 einreihungsfähigen Codes unterhalb der KN-Code 39011010 („lineares Polyethylen“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 3901101050 erfasst speziell „Copolymer aus Ethylen und 1-Buten (CAS RN 25087-34-7) mit -einer Dichte (ASTM D 1505) von 0,924 g/cm³ oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,928 g/cm³, -einer Schmelzflussrate (190 °C/2,16 kg) von 48 g/10 min oder mehr, jedoch nicht mehr als 52 g/10 min und -einer Spitzenschmelztemperatur von 120 °C oder mehr, jedoch nicht mehr als 124 °C“.
Die Einreihung 3901101050 ist im TARIC seit dem 01.01.2023 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.