Zolltarifnummer 3901908053Copolymer aus Ethylen und Acrylsäure (CAS|RN|9010-77-9) mit -|einem Acrylsäuregehalt von 18,5|GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 49,5|GHT (ASTM-D4094), und -|einer Schmelzflussrate von 10|g/10|min (MFR 125|°C/2,16|kg, ASTM-D1238) oder mehr
Gültig seit 01.01.2017
Die Zolltarifnummer 3901908053 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 3901 („Polymere des Ethylens, in Primärformen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 6,5%.
Einfuhr (Import)
Autonome Zollaussetzungen
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| ERGA OMNES | 0% |
Ausfuhr (Export)
Für den Code 3901908053 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 3901908053
3901908053 bezeichnet „Copolymer aus Ethylen und Acrylsäure (CAS RN 9010-77-9) mit - einem Acrylsäuregehalt von 18,5 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 49,5 GHT (ASTM-D4094), und - einer Schmelzflussrate von 10 g/10 min (MFR 125 °C/2,16 kg, ASTM-D1238) oder mehr“, eine Einreihung innerhalb der Position 3901 („Polymere des Ethylens, in Primärformen“) im Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Supplementary unit import“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Autonome Zollaussetzung“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 1821/16, Regulation 1051/16 und Regulation 2605/25.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation und Weißrußland.
Für 3901908053 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
3901908053 ist einer von 13 einreihungsfähigen Codes unterhalb der KN-Code 39019080 („andere“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 3901908053 erfasst speziell „Copolymer aus Ethylen und Acrylsäure (CAS RN 9010-77-9) mit - einem Acrylsäuregehalt von 18,5 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 49,5 GHT (ASTM-D4094), und - einer Schmelzflussrate von 10 g/10 min (MFR 125 °C/2,16 kg, ASTM-D1238) oder mehr“.
Die Einreihung 3901908053 ist im TARIC seit dem 01.01.2017 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.