Unterposition 390390andere

Gültig seit 01.01.1972

Die Zolltarifnummer 390390 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 3903 („Polymere des Styrols, in Primärformen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“). Als Unterposition bündelt 390390 insgesamt 3 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 0 %.

KN-Codes

CodeBeschreibung
39039010Copolymer, ausschließlich aus Styrol und Allylalkohol, mit einer Acetylzahl von 175|oder mehr
39039020bromiertes Polystyrol mit einem Gehalt an Brom von 58|GHT bis 71|GHT, in Formen im Sinne der Anmerkung|6|b) zu diesem Kapitel
39039090andere

Häufige Fragen zu 390390

Disclaimer

Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.

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