Unterposition 390440andere Copolymere des Vinylchlorids

Gültig seit 01.01.1972

Die Zolltarifnummer 390440 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 3904 („Polymere des Vinylchlorids oder anderer halogenierter Olefine, in Primärformen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“). Als Unterposition bündelt 390440 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern.

KN-Codes

CodeBeschreibung
3904400010zum Befüllen der Hohlräume, für bestimmte Luftfahrzeuge
3904400099andere

Ähnliche Unterpositionen zu 390440

390440 steht in Position 3904 „Polymere des Vinylchlorids oder anderer halogenierter Olefine, in Primärformen“. Auf derselben Ebene liegen 8 weitere Unterpositionen, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:

CodeBeschreibung
390410Poly(vinylchlorid), nicht mit anderen Stoffen gemischt
390421nicht weich gemacht
390422weich gemacht
390430Vinylchlorid-Vinylacetat-Copolymere
390450Polymere des Vinylidenchlorids
390461Polytetrafluorethylen
390469andere
390490andere

Häufige Fragen zu 390440

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission

Disclaimer

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