Unterposition 390530Poly(vinylalkohol), auch nicht hydrolisierte Acetatgruppen enthaltend
Gültig seit 01.01.1996
Die Zolltarifnummer 390530 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 3905 („Polymere des Vinylacetats oder anderer Vinylester, in Primärformen; andere Vinylpolymere, in Primärformen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“). Als Unterposition bündelt 390530 insgesamt 4 untergeordnete Zolltarifnummern.
KN-Codes
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 3905300010 | viskose Zubereitung, im Wesentlichen bestehend aus Poly(vinylalkohol) (CAS RN 9002-89-5), einem organischen Lösungsmittel und Wasser, zur Verwendung als Schutzbeschichtung für Scheiben bei der Herstellung von Halbleitern |
| 3905300091 | andere als zur Herstellung von Klebstoff-Trockenmischungen, in Pulverform für die Kartonindustrie hergestellt und an sie verkauft |
| 3905300092 | andere |
| 3905300095 | andere |
Häufige Fragen zu 390530
390530 bezeichnet „Poly(vinylalkohol), auch nicht hydrolisierte Acetatgruppen enthaltend“, eine Einreihung innerhalb der Position 3905 („Polymere des Vinylacetats oder anderer Vinylester, in Primärformen; andere Vinylpolymere, in Primärformen“) im Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“).
390530 umfasst 4 Untercodes, darunter „viskose Zubereitung, im Wesentlichen bestehend aus Poly(vinylalkohol) (CAS RN 9002-89-5), einem organischen Lösungsmittel und Wasser, zur Verwendung als Schutzbeschichtung für Scheiben bei der Herstellung von Halbleitern“, „andere als zur Herstellung von Klebstoff-Trockenmischungen, in Pulverform für die Kartonindustrie hergestellt und an sie verkauft“ und „andere“ u. a.
Die Einreihung 390530 ist im TARIC seit dem 01.01.1996 gültig und aktuell in Kraft.
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