Unterposition 390530Poly(vinylalkohol), auch nicht hydrolisierte Acetatgruppen enthaltend

Gültig seit 01.01.1996

Einordnung im Zolltarif

Die Zolltarifnummer 390530 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 3905 („Polymere des Vinylacetats oder anderer Vinylester, in Primärformen; andere Vinylpolymere, in Primärformen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“). Als Unterposition bündelt 390530 insgesamt 4 untergeordnete Zolltarifnummern.

KN-Codes

CodeBeschreibung
3905300010viskose Zubereitung, im Wesentlichen bestehend aus Poly(vinylalkohol) (CAS RN 9002-89-5), einem organischen Lösungsmittel und Wasser, zur Verwendung als Schutzbeschichtung für Scheiben bei der Herstellung von Halbleitern
3905300091andere als zur Herstellung von Klebstoff-Trockenmischungen, in Pulverform für die Kartonindustrie hergestellt und an sie verkauft
3905300092andere
3905300095andere

Häufige Fragen zu 390530

Disclaimer

Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.

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