Zolltarifnummer 3905910060Copolymer aus Vinylpyrrolidon, Vinylcaprolactam und Dimethylaminoethylmethacrylat (CAS RN 102972-64-5), in fester Form oder als wässrige Lösung, mit einem Anteil: -des Copolymers von 27 GHT oder mehr, aber nicht mehr als 33 GHT, -an Ethanol von nicht mehr als 1,5 GHT (CAS RN 64-17-5), -an Konservierungsstoffen von nicht mehr als 1 GHT
Gültig seit 01.07.2021
Die Zolltarifnummer 3905910060 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 3905 („Polymere des Vinylacetats oder anderer Vinylester, in Primärformen; andere Vinylpolymere, in Primärformen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“).
Einfuhr (Import)
Autonome Zollaussetzungen
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| ERGA OMNES | 0% |
Ausfuhr (Export)
Für den Code 3905910060 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 3905910060
3905910060 bezeichnet „Copolymer aus Vinylpyrrolidon, Vinylcaprolactam und Dimethylaminoethylmethacrylat (CAS RN 102972-64-5), in fester Form oder als wässrige Lösung, mit einem Anteil: -des Copolymers von 27 GHT oder mehr, aber nicht mehr als 33 GHT, -an Ethanol von nicht mehr als 1,5 GHT (CAS RN 64-17-5), -an Konservierungsstoffen von nicht mehr als 1 GHT“, eine Einreihung innerhalb der Position 3905 („Polymere des Vinylacetats oder anderer Vinylester, in Primärformen; andere Vinylpolymere, in Primärformen“) im Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“).
Als „Autonome Zollaussetzung“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2605/25.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation und Weißrußland.
Für 3905910060 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
3905910060 ist einer von 9 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 390591 („Copolymere“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 3905910060 erfasst speziell „Copolymer aus Vinylpyrrolidon, Vinylcaprolactam und Dimethylaminoethylmethacrylat (CAS RN 102972-64-5), in fester Form oder als wässrige Lösung, mit einem Anteil: -des Copolymers von 27 GHT oder mehr, aber nicht mehr als 33 GHT, -an Ethanol von nicht mehr als 1,5 GHT (CAS RN 64-17-5), -an Konservierungsstoffen von nicht mehr als 1 GHT“.
Die Einreihung 3905910060 ist im TARIC seit dem 01.07.2021 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.