Zolltarifnummer 3905999081Poly(vinylbutyral) (CAS RN 63148-65-2): – mit 17,5 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 20 GHT Hydroxylgruppen und – einer mittleren Teilchengröße (D50) von mehr als 0,6 mm
Gültig seit 01.07.2013
Die Zolltarifnummer 3905999081 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 3905 („Polymere des Vinylacetats oder anderer Vinylester, in Primärformen; andere Vinylpolymere, in Primärformen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 6,5%.
Einfuhr (Import)
Ausfuhr (Export)
Für den Code 3905999081 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Ähnliche Zolltarifnummern zu 3905999081
3905999081 steht in KN-Code 39059990 „andere“. Auf derselben Ebene liegen 6 weitere Zolltarifnummern, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 3905999010 | zum Befüllen der Hohlräume, für bestimmte Luftfahrzeuge |
| 3905999030 | Povidon (INN)-Iod (CAS RN 25655-41-8) mit einer Reinheit von 92 GHT oder mehr |
| 3905999095 | Polyvinylpyrrolidon, hexadecyliert oder eicosyliert |
| 3905999096 | Polymer aus Vinylformal, in Formen im Sinne der Anmerkung 6 b) zu Kapitel 39, mit einer gewichtsmittleren Molmasse (M@w) von 25 000 oder mehr, jedoch nicht mehr als 150 000 und einem Gehalt an: - Acetylgruppen, berechnet als Vinylacetat, von 9,5 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 13 GHT und - Hydroxylgruppen, berechnet als Vinylalkohol, von 5 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 6,5 GHT |
| 3905999098 | Poly(vinylpyrrolidon), teilweise mit Triacontylgruppen substitutiert, mit einem Gehalt an Triacontylgruppen von 78 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 82 GHT |
| 3905999099 | andere |
Häufige Fragen zu 3905999081
3905999081 bezeichnet „Poly(vinylbutyral) (CAS RN 63148-65-2): – mit 17,5 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 20 GHT Hydroxylgruppen und – einer mittleren Teilchengröße (D50) von mehr als 0,6 mm“, eine Einreihung innerhalb der Position 3905 („Polymere des Vinylacetats oder anderer Vinylester, in Primärformen; andere Vinylpolymere, in Primärformen“) im Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Zollkontingent (nicht-präferenziell)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Betroffenes Zollkontingent: 092671. Rechtsgrundlage: Regulation 0861/10 und Regulation 2614/25.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation und Weißrußland.
Für 3905999081 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
3905999081 ist einer von 7 einreihungsfähigen Codes unterhalb der KN-Code 39059990 („andere“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 3905999081 erfasst speziell „Poly(vinylbutyral) (CAS RN 63148-65-2): – mit 17,5 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 20 GHT Hydroxylgruppen und – einer mittleren Teilchengröße (D50) von mehr als 0,6 mm“.
Die Einreihung 3905999081 ist im TARIC seit dem 01.07.2013 gültig und aktuell in Kraft.
Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
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