Zolltarifnummer 3907291110Poly(ethylenoxid) mit einer zahlenmittleren Molmasse (M@n) von 100|000|oder mehr
Gültig seit 01.01.2022
Die Zolltarifnummer 3907291110 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 3907 („Polyacetale, andere Polyether und Epoxidharze, in Primärformen; Polycarbonate, Alkydharze, Allylpolyester und andere Polyester, in Primärformen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“).
Einfuhr (Import)
Autonome Zollaussetzungen
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| ERGA OMNES | 0% |
Ausfuhr (Export)
Für den Code 3907291110 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 3907291110
3907291110 bezeichnet „Poly(ethylenoxid) mit einer zahlenmittleren Molmasse (M@n) von 100 000 oder mehr“, eine Einreihung innerhalb der Position 3907 („Polyacetale, andere Polyether und Epoxidharze, in Primärformen; Polycarbonate, Alkydharze, Allylpolyester und andere Polyester, in Primärformen“) im Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“).
Als „Autonome Zollaussetzung“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2605/25.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation und Weißrußland.
Für 3907291110 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
3907291110 ist einer von 5 einreihungsfähigen Codes unterhalb der KN-Code 39072911 („Polyethylenglykole“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 3907291110 erfasst speziell „Poly(ethylenoxid) mit einer zahlenmittleren Molmasse (M@n) von 100 000 oder mehr“.
Die Einreihung 3907291110 ist im TARIC seit dem 01.01.2022 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.