Zolltarifnummer 3908900010Poly(iminomethylen-1,3-phenylenmethyleniminoadipoyl), in Formen im Sinne der Anmerkung 6|b) zu Kapitel 39
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 3908900010 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 3908 („Polyamide in Primärformen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 6,5%.
Einfuhr (Import)
Autonome Zollaussetzungen
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| ERGA OMNES | 0% |
Ausfuhr (Export)
Für den Code 3908900010 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 3908900010
3908900010 bezeichnet „Poly(iminomethylen-1,3-phenylenmethyleniminoadipoyl), in Formen im Sinne der Anmerkung 6 b) zu Kapitel 39“, eine Einreihung innerhalb der Position 3908 („Polyamide in Primärformen“) im Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Autonome Zollaussetzung“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2261/98 und Regulation 2605/25.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation und Weißrußland.
Für 3908900010 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
3908900010 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 390890 („andere“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 3908900010 erfasst speziell „Poly(iminomethylen-1,3-phenylenmethyleniminoadipoyl), in Formen im Sinne der Anmerkung 6 b) zu Kapitel 39“.
Die Einreihung 3908900010 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.