Zolltarifnummer 3911909910zum Befüllen der Hohlräume für bestimmte Luftfahrzeuge
Gültig seit 01.01.1997
Die Zolltarifnummer 3911909910 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 3911 („Petroleumharze, Cumaron-Inden-Harze, Polyterpene, Polysulfide, Polysulfone und andere Erzeugnisse im Sinne der Anmerkung 3 zu diesem Kapitel, anderweit weder genannt noch inbegriffen, in Primärformen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 6,5%. Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen – teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0% | |
| U090Warenverkehrsbescheinigung EUR. 1 - Warenverkehrsbescheinigung EUR-MED (vorbehaltlich der Bedingung, dass im Feld 7 der Vermerk "no cumulation applied" angekreuzt ist) über den Ursprung in der Europäischen Gemeinschaft im Rahmen des Abkommens zwischen der Europäische Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft | ||
| U091Erklärung auf der Rechnung - Erklärung auf der Rechnung EUR-MED (vorbehaltlich der Bedingung, dass in der Erklärung der Vermerk "no cumulation applied" enthalten ist) über den Ursprung in der Europäischen Gemeinschaft im Rahmen des Abkommens zwischen der Europäische Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft | ||
Aussetzung + End-Use
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| ERGA OMNES | 0% | |
| N990EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) | ||
Ausfuhr (Export)
Für den Code 3911909910 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Ähnliche Zolltarifnummern zu 3911909910
3911909910 steht in KN-Code 39119099 „andere“. Auf derselben Ebene liegen 15 weitere Zolltarifnummern, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 3911909923 | Wässrige Lösung mit einem Gehalt von 25 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 40 GHT, eines Polyisobutylenmaleinsäureanhydrids, modifiziert mit -N,N-Dimethylpropan-1,3-diamin, -einem Copolymer aus Ethylenoxid und Propylenoxid, mit endständigen Aminopropyl- und Methoxygruppen, -Ethanol (CAS RN 497926-97-3) |
| 3911909925 | Copolymer aus Vinyltoluol und α-Methylstyrol |
| 3911909935 | alternierendes Copolymer aus Ethylen und Maleinsäureanhydrid (EMA) |
| 3911909938 | Mischung enthaltend -90 GHT (± 1 GHT) Polymer aus 2-Ethyliden-1,2,3,4,4a,5,8,8a-octahydro-1,4:5,8-dimethanonaphthalin mit hydriertem 3a,4,7,7a-Tetrahydro-4,7-methano-1H-inden (CAS RN 881025-72-5) und -10 GHT (± 1 GHT) hydriertes Styrol-Butadien-Copolymer ( (CAS RN 66070-58-4) |
| 3911909940 | Calcium- und Natriumsalzgemisch eines Maleinsäure-Methylvinylether-Copolymers, mit einem Gehalt an Calcium von 9 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 16 GHT |
| 3911909943 | Copolymer aus α-Methylstyrol und Styrol, mit einem Erweichungspunkt von mehr als 113 ºC |
| 3911909945 | Copolymer aus Maleinsäure und Methylvinylether |
| 3911909948 | Mischung aus enthaltend -90 GHT (± 1 GHT) Polymer aus 2-Ethyliden-1,2,3,4,4a,5,8,8a-octahydro-1,4:5,8-dimethanonaphthalin mit hydriertem 3a,4,7,7a-Tetrahydro-4,7-methano-1H-inden (CAS RN 881025-72-5) und -10 GHT (± 1 GHT) Ethylen-Propylen-Copolymer( (CAS RN 9010-79-1) |
| 3911909960 | Styrol-Maleinsäureanhydrid-Copolymer, entweder teilweise verestert oder vollständig chemisch modifiziert, in Flocken- oder Pulverform |
| 3911909963 | Gemisch, mit einem Gehalt von: - einem Copolymer aus Methylvinylether und Monobutylmaleat (CAS RN 25119-68-0) von 20 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 40 GHT, - einem Copolymer aus Methylvinylether und Monoethylmaleat (CAS RN 25087-06-3) von 7 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 20 GHT, - Ethanol (CAS RN 64-17-5) von 40 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 65 GHT, - 1-Butanol (CAS RN 71-36-3) von 1 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 7 GHT |
| 3911909965 | Calciumzinksalz eines Copolymers aus Maleinsäure und Methylvinylether |
| 3911909970 | wässrige Lösung mit einem Gehalt an: - Poly-4-vinylpyridin-N-oxid von 30 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 40 GHT, - Isonicotinsäure-N-oxid von 0,1 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 4 GHT, - Natriumsulfat von 0,1 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 3,5 GHT, - 4-Acetylpyridin-N-oxid von 0,1 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 2 GHT |
Häufige Fragen zu 3911909910
3911909910 bezeichnet „zum Befüllen der Hohlräume für bestimmte Luftfahrzeuge“, eine Einreihung innerhalb der Position 3911 („Petroleumharze, Cumaron-Inden-Harze, Polyterpene, Polysulfide, Polysulfone und andere Erzeugnisse im Sinne der Anmerkung 3 zu diesem Kapitel, anderweit weder genannt noch inbegriffen, in Primärformen“) im Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Autonomous suspension under end-use“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ ist eine Maßnahme für Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 1789/03, Regulation 3050/95 und Regulation 2840/72.
Für Waren mit Ursprung Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt – teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 3911909910 Nachweise wie EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446), Warenverkehrsbescheinigung EUR. 1 - Warenverkehrsbescheinigung EUR-MED (vorbehaltlich der Bedingung, dass im Feld 7 der Vermerk "no cumulation applied" angekreuzt ist) über den Ursprung in der Europäischen Gemeinschaft im Rahmen des Abkommens zwischen der Europäische Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft und Erklärung auf der Rechnung - Erklärung auf der Rechnung EUR-MED (vorbehaltlich der Bedingung, dass in der Erklärung der Vermerk "no cumulation applied" enthalten ist) über den Ursprung in der Europäischen Gemeinschaft im Rahmen des Abkommens zwischen der Europäische Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft erforderlich sein.
Für 3911909910 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
3911909910 ist einer von 16 einreihungsfähigen Codes unterhalb der KN-Code 39119099 („andere“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der Beschaffenheit und der Zweckbestimmung der Ware; 3911909910 erfasst speziell „zum Befüllen der Hohlräume für bestimmte Luftfahrzeuge“.
Die Einreihung 3911909910 ist im TARIC seit dem 01.01.1997 gültig und aktuell in Kraft.
Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.