Position 3912Cellulose und ihre chemischen Derivate, anderweit weder genannt noch inbegriffen, in Primärformen
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 3912 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 39 („Kunststoffe und Waren Daraus“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“). Als Position bündelt 3912 insgesamt 6 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 6,5 %.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 3912
3912 bezeichnet „Cellulose und ihre chemischen Derivate, anderweit weder genannt noch inbegriffen, in Primärformen“ im Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“).
3912 umfasst 6 Untercodes, darunter „nicht weich gemacht“, „weich gemacht“ und „Cellulosenitrate (einschließlich Collodium)“ u. a. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 6,5 %.
Die Einreihung 3912 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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