Position 3913Natürliche Polymere (z.|B. Alginsäure) und modifizierte natürliche Polymere (z.|B. gehärtete Eiweißstoffe, chemische Derivate von Naturkautschuk), anderweit weder genannt noch inbegriffen, in Primärformen
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 3913 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 39 („Kunststoffe und Waren Daraus“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“). Als Position bündelt 3913 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 6,5 %.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 3913
3913 bezeichnet „Natürliche Polymere (z. B. Alginsäure) und modifizierte natürliche Polymere (z. B. gehärtete Eiweißstoffe, chemische Derivate von Naturkautschuk), anderweit weder genannt noch inbegriffen, in Primärformen“ im Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“).
3913 umfasst 2 Untercodes, darunter „Alginsäure, ihre Salze und Ester“ und „andere“. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 6,5 %.
Die Einreihung 3913 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
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