Position 3914Ionenaustauscher auf der Grundlage von Polymeren der Positionen|3901|bis 3913, in Primärformen
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 3914 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 39 („Kunststoffe und Waren Daraus“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“). Als Position bündelt 3914 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern.
Unterpositionen
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 3914000010 | Wässrige Suspension mit -20 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 30 GHT Agarosekugeln, modifiziert mit Nitrilotriessigsäure und geladen mit zweiwertigen Nickelionen (CAS RN 1615227-97-8), und -20 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 30 GHT Ethanol (CAS RN 64-17-5) |
| 3914000090 | andere |
Häufige Fragen zu 3914
3914 bezeichnet „Ionenaustauscher auf der Grundlage von Polymeren der Positionen 3901 bis 3913, in Primärformen“ im Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“).
3914 umfasst 2 Untercodes, darunter „Wässrige Suspension mit -20 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 30 GHT Agarosekugeln, modifiziert mit Nitrilotriessigsäure und geladen mit zweiwertigen Nickelionen (CAS RN 1615227-97-8), und -20 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 30 GHT Ethanol (CAS RN 64-17-5)“ und „andere“.
Die Einreihung 3914 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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