Position 3915Abfälle, Schnitzel und Bruch von Kunststoffen
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 3915 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 39 („Kunststoffe und Waren Daraus“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“). Als Position bündelt 3915 insgesamt 4 untergeordnete Zolltarifnummern.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 3915
3915 bezeichnet „Abfälle, Schnitzel und Bruch von Kunststoffen“ im Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“).
3915 umfasst 4 Untercodes, darunter „von Polymeren des Ethylens“, „von Polymeren des Styrols“ und „von Polymeren des Vinylchlorids“ u. a.
Die Einreihung 3915 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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