Unterposition 391721aus Polymeren des Ethylens
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 391721 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 3917 („Rohre und Schläuche sowie Formstücke, Verschlussstücke und Verbindungsstücke (Kniestücke, Flansche und dergleichen), aus Kunststoffen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“). Als Unterposition bündelt 391721 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 6,5 % und 6,5 %.
KN-Codes
Ähnliche Unterpositionen zu 391721
391721 steht in Position 3917 „Rohre und Schläuche sowie Formstücke, Verschlussstücke und Verbindungsstücke (Kniestücke, Flansche und dergleichen), aus Kunststoffen“. Auf derselben Ebene liegen 9 weitere Unterpositionen, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 391710 | Kunstdärme aus gehärteten Eiweißstoffen oder aus Cellulosekunststoffen |
| 391722 | aus Polymeren des Propylens |
| 391723 | aus Polymeren des Vinylchlorids |
| 391729 | aus anderen Kunststoffen |
| 391731 | biegsame Rohre und Schläuche, die einem Druck von 27,6 MPa oder mehr standhalten |
| 391732 | andere, weder mit anderen Stoffen verstärkt noch in Verbindung mit anderen Stoffen, ohne Formstücke, Verschlussstücke oder Verbindungsstücke |
| 391733 | andere, weder mit anderen Stoffen verstärkt noch in Verbindung mit anderen Stoffen, mit Formstücken, Verschlussstücken oder Verbindungsstücken |
| 391739 | andere |
| 391740 | Formstücke, Verschlussstücke oder Verbindungsstücke |
Häufige Fragen zu 391721
391721 bezeichnet „aus Polymeren des Ethylens“, eine Einreihung innerhalb der Position 3917 („Rohre und Schläuche sowie Formstücke, Verschlussstücke und Verbindungsstücke (Kniestücke, Flansche und dergleichen), aus Kunststoffen“) im Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“).
391721 umfasst 2 Untercodes, darunter „nahtlos und mit einer Länge, die den größten Durchmesser überschreitet, auch mit Oberflächenbearbeitung, jedoch nicht weiter bearbeitet“ und „andere“.
Die Einreihung 391721 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
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