Zolltarifnummer 3917400099anderer
Gültig seit 01.01.2010
Die Zolltarifnummer 3917400099 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 3917 („Rohre und Schläuche sowie Formstücke, Verschlussstücke und Verbindungsstücke (Kniestücke, Flansche und dergleichen), aus Kunststoffen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 6,5%.
Einfuhr (Import)
Schiffe und Bohrplattformen
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| ERGA OMNES | 0% | |
| C990Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) | ||
Ausfuhr (Export)
Für den Code 3917400099 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Ähnliche Zolltarifnummern zu 3917400099
3917400099 steht in Unterposition 391740 „Formstücke, Verschlussstücke oder Verbindungsstücke“. Auf derselben Ebene liegen 3 weitere Zolltarifnummern, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 3917400010 | für zivile Luftfahrzeuge |
| 3917400020 | Formstücke (Muttern und Ringbeschläge) und Verbindungsstücke aus Kunststoff: -mit Gewinde, -auch gestützt durch einen Ring aus nicht rostendem Stahl, -geeignet für einen maximalen Betriebsdruck von mindestens 2,7 MPa, jedoch nicht mehr als 114 MPa, für Rohre: -mit einem Außendurchmesser von 0,33 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 3,3 mm, -geeignet für einen maximalen Betriebsdruck von mindestens 2,7 MPa, jedoch nicht mehr als 114 MPa, -geeignet für alle Lösungen, die bei der Chromatografie verwendet werden, zur Verwendung bei der Herstellung von chromatografischen Systemen |
| 3917400091 | Kunststoffverbindungsstücke mit o-förmigen Dichtungsringen, Sicherheitsklammer und Abziehvorrichtung zur Einführung in Kraftstoffschläuche von Kraftfahrzeugen |
Häufige Fragen zu 3917400099
3917400099 bezeichnet „anderer“, eine Einreihung innerhalb der Position 3917 („Rohre und Schläuche sowie Formstücke, Verschlussstücke und Verbindungsstücke (Kniestücke, Flansche und dergleichen), aus Kunststoffen“) im Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Aussetzung für Schiffe/Bohrplattformen“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 0948/09 und Regulation 2658/87.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 3917400099 Nachweise wie Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) erforderlich sein.
Für 3917400099 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
3917400099 ist einer von 4 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 391740 („Formstücke, Verschlussstücke oder Verbindungsstücke“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 3917400099 erfasst speziell „anderer“.
Die Einreihung 3917400099 ist im TARIC seit dem 01.01.2010 gültig und aktuell in Kraft.
Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
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