Unterposition 391910in Rollen mit einer Breite von 20|cm oder weniger
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 391910 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 3919 („Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder, Streifen und andere Flacherzeugnisse, selbstklebend, aus Kunststoffen, auch in Rollen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“). Als Unterposition bündelt 391910 insgesamt 4 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 6,3 % und 6,3 %.
KN-Codes
Häufige Fragen zu 391910
391910 bezeichnet „in Rollen mit einer Breite von 20 cm oder weniger“, eine Einreihung innerhalb der Position 3919 („Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder, Streifen und andere Flacherzeugnisse, selbstklebend, aus Kunststoffen, auch in Rollen“) im Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“).
391910 umfasst 4 Untercodes, darunter „aus Poly(vinylchlorid) oder aus Polyethylen“, „aus Polypropylen“ und „andere“ u. a. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 6,3 % und 6,3 %.
Die Einreihung 391910 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
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