Unterposition 391990andere
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 391990 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 3919 („Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder, Streifen und andere Flacherzeugnisse, selbstklebend, aus Kunststoffen, auch in Rollen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“). Als Unterposition bündelt 391990 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 0 %.
KN-Codes
Häufige Fragen zu 391990
391990 bezeichnet „andere“, eine Einreihung innerhalb der Position 3919 („Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder, Streifen und andere Flacherzeugnisse, selbstklebend, aus Kunststoffen, auch in Rollen“) im Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“).
391990 umfasst 2 Untercodes, darunter „selbstklebende, runde Polierscheiben von der für die Herstellung von Halbleiterscheiben (wafers) verwendeten Art“ und „andere“. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 0 %.
Die Einreihung 391990 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
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