KN-Code 39202029andere
Gültig seit 01.01.1991
Die Zolltarifnummer 39202029 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 3920 („Andere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, nicht aus Zellkunststoffen, weder verstärkt noch geschichtet (laminiert) oder auf ähnliche Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne Unterlage“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“). Als KN-Code bündelt 39202029 insgesamt 4 untergeordnete Zolltarifnummern.
Zolltarifnummern
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 3920202910 | für bestimmte Luftfahrzeuge |
| 3920202970 | Monoaxial orientierte Folie, bestehend aus drei Lagen, die jeweils aus einem Gemisch aus Polypropylen und einem Ethylen-Vinylacetat-Copolymer bestehen, mit einer mittleren Lage, die auch Titandioxid enthalten kann, mit -|einer Dicke von 55|μm oder mehr, jedoch nicht mehr als|97|μm, -|einem Elastizitätsmodul in Längsrichtung von 0,30|GPa oder mehr, jedoch nicht mehr als|1,45|GPa und -|einem Elastizitätsmodul in Querrichtung von 0,20|GPa oder mehr, jedoch nicht mehr als|0,70|GPa |
| 3920202994 | Coextrudierte monoaxial orientierte Folie: -bestehend aus drei bis fünf Schichten, -wobei jede Schicht aus einer Mischung aus Polypropylen und/oder Polyethylen besteht, -und einen Gehalt an weiteren Polymeren von nicht mehr als 10 GHT aufweist, -auch mit Titandioxid in der Kernschicht, -mit einer Gesamtdicke von nicht mehr als 75 μm |
| 3920202999 | andere |
Häufige Fragen zu 39202029
39202029 bezeichnet „andere“, eine Einreihung innerhalb der Position 3920 („Andere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, nicht aus Zellkunststoffen, weder verstärkt noch geschichtet (laminiert) oder auf ähnliche Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne Unterlage“) im Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“).
39202029 umfasst 4 Untercodes, darunter „für bestimmte Luftfahrzeuge“, „Monoaxial orientierte Folie, bestehend aus drei Lagen, die jeweils aus einem Gemisch aus Polypropylen und einem Ethylen-Vinylacetat-Copolymer bestehen, mit einer mittleren Lage, die auch Titandioxid enthalten kann, mit - einer Dicke von 55 μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 97 μm, - einem Elastizitätsmodul in Längsrichtung von 0,30 GPa oder mehr, jedoch nicht mehr als 1,45 GPa und - einem Elastizitätsmodul in Querrichtung von 0,20 GPa oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,70 GPa“ und „Coextrudierte monoaxial orientierte Folie: -bestehend aus drei bis fünf Schichten, -wobei jede Schicht aus einer Mischung aus Polypropylen und/oder Polyethylen besteht, -und einen Gehalt an weiteren Polymeren von nicht mehr als 10 GHT aufweist, -auch mit Titandioxid in der Kernschicht, -mit einer Gesamtdicke von nicht mehr als 75 μm“ u. a.
Die Einreihung 39202029 ist im TARIC seit dem 01.01.1991 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.