Unterposition 392059andere
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 392059 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 3920 („Andere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, nicht aus Zellkunststoffen, weder verstärkt noch geschichtet (laminiert) oder auf ähnliche Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne Unterlage“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“). Als Unterposition bündelt 392059 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 6,5 %.
KN-Codes
Ähnliche Unterpositionen zu 392059
392059 steht in Position 3920 „Andere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, nicht aus Zellkunststoffen, weder verstärkt noch geschichtet (laminiert) oder auf ähnliche Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne Unterlage“. Auf derselben Ebene liegen 18 weitere Unterpositionen, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 392010 | aus Polymeren des Ethylens |
| 392020 | aus Polymeren des Propylens |
| 392030 | aus Polymeren des Styrols |
| 392043 | mit einem Gehalt an Weichmachern von 6 GHT oder mehr |
| 392049 | andere |
| 392051 | aus Poly(methylmethacrylat) |
| 392061 | aus Polycarbonaten |
| 392062 | aus Poly(ethylenterephthalat) |
| 392063 | aus ungesättigten Polyestern |
| 392069 | aus anderen Polyestern |
| 392071 | aus regenerierter Cellulose |
| 392073 | aus Celluloseacetaten |
Häufige Fragen zu 392059
392059 bezeichnet „andere“, eine Einreihung innerhalb der Position 3920 („Andere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, nicht aus Zellkunststoffen, weder verstärkt noch geschichtet (laminiert) oder auf ähnliche Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne Unterlage“) im Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“).
392059 umfasst 2 Untercodes, darunter „Copolymer aus Acrylsäure- und Methacrylsäureestern, in Form von Folien mit einer Dicke von 150 Mikrometer oder weniger“ und „andere“.
Die Einreihung 392059 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
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