Zolltarifnummer 3920621985Dreilagige transparente Kunststofffolie, bestehend aus einer 15 µm dicken Schicht aus fluoriertem Polymer (FCC) (EVA), einer 275 μm dicken Schicht aus Polyethylenterephthalat (PET) und einer 25 μm dicken Schicht aus fluoriertem Polymer (FCC) mit -einer Gesamtdicke von 300 μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 330 μm -einer Zugfestigkeit von 375 N/cm oder mehr in Längs- und Querrichtung (ASTM D-882) -einer geringen thermischen Schrumpfung von 1 % oder weniger bei 150 °C für 30 Minuten -einer geringen Wasserdampfdurchlässigkeit von 2,5 g/m²•d oder weniger -einer hohen Durchschlagsspannung von 18 kV oder mehr und -einer Teilentladungsspannung von 1 500 VDC oder mehr (BG/T 123542.2-2009) zur Verwendung als Schutzschicht auf der Rückseite von Photovoltaikmodulen
Gültig seit 01.07.2025
Die Zolltarifnummer 3920621985 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 3920 („Andere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, nicht aus Zellkunststoffen, weder verstärkt noch geschichtet (laminiert) oder auf ähnliche Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne Unterlage“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“).
Einfuhr (Import)
Autonome Zollaussetzungen
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| ERGA OMNES | 0% |
Ausfuhr (Export)
Für den Code 3920621985 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 3920621985
3920621985 bezeichnet „Dreilagige transparente Kunststofffolie, bestehend aus einer 15 µm dicken Schicht aus fluoriertem Polymer (FCC) (EVA), einer 275 μm dicken Schicht aus Polyethylenterephthalat (PET) und einer 25 μm dicken Schicht aus fluoriertem Polymer (FCC) mit -einer Gesamtdicke von 300 μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 330 μm -einer Zugfestigkeit von 375 N/cm oder mehr in Längs- und Querrichtung (ASTM D-882) -einer geringen thermischen Schrumpfung von 1 % oder weniger bei 150 °C für 30 Minuten -einer geringen Wasserdampfdurchlässigkeit von 2,5 g/m²•d oder weniger -einer hohen Durchschlagsspannung von 18 kV oder mehr und -einer Teilentladungsspannung von 1 500 VDC oder mehr (BG/T 123542.2-2009) zur Verwendung als Schutzschicht auf der Rückseite von Photovoltaikmodulen“, eine Einreihung innerhalb der Position 3920 („Andere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, nicht aus Zellkunststoffen, weder verstärkt noch geschichtet (laminiert) oder auf ähnliche Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne Unterlage“) im Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“).
Als „Autonome Zollaussetzung“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2605/25.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation und Weißrußland.
Für 3920621985 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
3920621985 ist einer von 11 einreihungsfähigen Codes unterhalb der KN-Code 39206219 („andere“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 3920621985 erfasst speziell „Dreilagige transparente Kunststofffolie, bestehend aus einer 15 µm dicken Schicht aus fluoriertem Polymer (FCC) (EVA), einer 275 μm dicken Schicht aus Polyethylenterephthalat (PET) und einer 25 μm dicken Schicht aus fluoriertem Polymer (FCC) mit -einer Gesamtdicke von 300 μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 330 μm -einer Zugfestigkeit von 375 N/cm oder mehr in Längs- und Querrichtung (ASTM D-882) -einer geringen thermischen Schrumpfung von 1 % oder weniger bei 150 °C für 30 Minuten -einer geringen Wasserdampfdurchlässigkeit von 2,5 g/m²•d oder weniger -einer hohen Durchschlagsspannung von 18 kV oder mehr und -einer Teilentladungsspannung von 1 500 VDC oder mehr (BG/T 123542.2-2009) zur Verwendung als Schutzschicht auf der Rückseite von Photovoltaikmodulen“.
Die Einreihung 3920621985 ist im TARIC seit dem 01.07.2025 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.