Unterposition 392079aus anderen Cellulosederivaten
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 392079 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 3920 („Andere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, nicht aus Zellkunststoffen, weder verstärkt noch geschichtet (laminiert) oder auf ähnliche Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne Unterlage“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“). Als Unterposition bündelt 392079 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 5,7 % und 6,5 %.
KN-Codes
Häufige Fragen zu 392079
392079 bezeichnet „aus anderen Cellulosederivaten“, eine Einreihung innerhalb der Position 3920 („Andere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, nicht aus Zellkunststoffen, weder verstärkt noch geschichtet (laminiert) oder auf ähnliche Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne Unterlage“) im Abschnitt VII („Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus“).
392079 umfasst 2 Untercodes, darunter „aus Vulkanfiber“ und „andere“. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 5,7 % und 6,5 %.
Die Einreihung 392079 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
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